Immobilien & Grundbuch

Kaufvertrag

Der Erwerb einer Immobilie stellt für viele Menschen eine der bedeutendsten Investitionen dar. Hier darf nichts schiefgehen. Ein gesicherter Leistungsaustausch muss auf jeden Fall gewährleistet sein. Weder will der Verkäufer sein Eigentum verlieren ohne sein Geld zu erhalten, noch will der Erwerber schutzlos den Kaufpreis zahlen, ohne dass der Eigentumserwerb sichergestellt ist. Diese Interessen werden in der Kaufvertragsurkunde ausgewogen berücksichtigt.

Dabei ist der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes unparteiischer Begleiter der Beteiligten. Diese Neutralität gilt unabhängig davon, wer den Notar zur Urkundenerstellung beauftragt hat. Durch die besondere berufliche Qualifikation des Notars und seine langjährige praktische Erfahrung auf allen notariellen Tätigkeitsfeldern ist eine fundierte juristische Vertragsgestaltung gewährleistet, die einen ausgewogenen Interessenausgleich sicherstellt.

Ablauf

1.

Zur Vorbereitung des Kaufvertrags lassen Sie uns bitte mittels der Onlineterminbuchung oder per Datenblatt die wesentlichen Informationen zum Vertrag zukommen. Das Datenblatt können Sie zugleich als Leitfaden zur Berücksichtigung der wichtigsten Regelungspunkte mit der anderen Vertragsseite verwenden. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Sie eine ausgewogene Vertragsgestaltung für beide Vertragsparteien wünschen. Haben Sie spezielle Wünsche oder Vorstellungen teilen Sie uns diese bitte in jedem Fall mit.

2.

Bei Onlineterminbuchung bestätigen wir Ihnen im Regelfall innerhalb von 3 Arbeitstagen den bereits reservierten Termin und erstellen danach den Vertragsentwurf. Sofern Sie uns die Daten auf anderem Weg zukommen lassen, können Sie uns nach Erhalt des Entwurfs wegen der Terminvereinbarung kontaktieren oder Sie nutzen die Option einen Termin über unsere Onlineterminvereinbarung (über den Punkt „Sie haben bereits einen Entwurf von uns erhalten und möchten für diesen nunmehr einen Termin vereinbaren) zu reservieren. Grundsätzliche Änderungen sollten vorab mit unserem Sachbearbeiter besprochen werden. Wenn Sie den Kaufpreis finanzieren und der Darlehensgeber schon feststeht, können Sie uns bereits vorab das Grundschuldbestellungsformular zukommen lassen. Dann kann die Bestellung der Finanzierungsgrundschuld sofort im Anschluss an den Kaufvertrag erfolgen.

3.

Die Beurkundung des Vertrages erfolgt durch das Verlesen der Urkunde und die Unterschrift aller Beteiligten. Dabei erläutert der Notar die wesentlichen Vertragsbestandteile und klärt im Rahmen seiner gesetzlichen Belehrungspflichten über rechtliche Risiken auf. Wirtschaftliche Aspekte, wie etwa die Prüfung der Werthaltigkeit des Kaufgegenstandes oder eine steuerliche Beratung sind nicht Aufgabe des Notars, sondern müssen von den Beteiligten selbst veranlasst werden.

4.

Wir führen die Abwicklung des Kaufvertrages für Sie durch, fordern dazu die erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen an und legen die Grundbuchanträge beim Grundbuchamt vor. Die zur Ablösung von Grundpfandrechten erforderlichen Erklärungen und Löschungsunterlagen holen wir bei den Grundpfandrechtsgläubigern (Banken, Bausparkasse, Versicherungen) ein, damit die Kaufpreiszahlung erfolgen kann. Eintragungsmitteilungen vom Grundbuchamt werden von uns geprüft. Anschließend teilen wir Ihnen die Fälligkeit des Kaufpreises mit. Nach Eingang der Bestätigung des Verkäufers über die vollständige Kaufpreiszahlung veranlassen wir die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt.

Selbstverständlich gehören zum Leistungsspektrum auch Tauschverträge, gemischte Verträge, mit sowohl kaufvertraglichen als auch schenkungsrechtlichen Elementen, wie sie im familiären Bereich anzutreffen sind sowie weiteren Sonderformen des Kaufrechts. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Wohnungseigentumsrechte

Soll ein Haus mit mehreren Wohn- und oder Gewerbeeinheiten in rechtlich selbständige Wohnungs- und Teileigentumsrechte aufgeteilt werden, erstellen wir für Sie die Teilungserklärungen und sorgen für die Eintragung im Grundbuch. Handelt es sich dabei um neu zu erstellende Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten, die nach der Aufteilung veräußert werden sollen, entwerfen und beurkunden wir für Sie ebenso den erforderlichen Bauträgerkaufvertrag unter Beachtung der aktuellen rechtlichen Anforderungen.

Grundschuld

Banken, Bausparkassen, Versicherungen, oder anderen Geldgebern verlangen zur Gewährung von Darlehen häufig Sicherheiten in Form von Grundschulden auf Immobilien. Deren Bestellung erfordert mindestens der notariellen Beglaubigung häufig aber zwingend notarieller Beurkundung. Lassen Sie uns einfach das Grundschuldbestellungsformular des Geldgebers über die Hochladefunktion der Onlineterminvereinbarung, postalisch oder auf per Mail zukommen.

Wenn zugunsten einer Privatperson eine Grundschuld bestellt werden soll und ein Formular nicht zur Verfügung steht, sprechen Sie uns bitte an, dann entwerfen wir Ihnen dieses im Rahmen der Beurkundung.

Grundbuch – sonstige Grundbucheintragungen

Egal ob Sie mit Ihrem Nachbar eine dauerhafte Regelung zur Nutzung von Leitungen aller Art oder Geh- und Fahrrechten auf einem Grundstück treffen wollen, wiederkehrende Leistungen aus einem Grundstück abgesichert oder Nutzungsrechte begründet werden sollen: eine Eintragung im Grundbuch ist erforderlich, damit Ihre Vereinbarungen auch bei Eigentumsänderungen Bestand haben.

Dabei kommt es natürlich auf die richtige und vollständige Formulierung an. Vom Entwurf über die Vorlage solcher Eintragungsanträge beim Grundbuchamt bis hin zur Überwachung des Vollzugs, begleiten wir Sie hierbei umfassend und kompetent. Bitte setzten Sie sich hierzu mit uns in Verbindung und teilen Sie uns in wesentlichen Stichpunkten den Kern der beabsichtigten Regelung mit.