Meist werden die Begriffe Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht synonym verwendet. Das eine gibt den Umfang an, das anderen den Zweck. Gemeint ist ein in den letzten Jahren und Jahrzenten zu Recht immer häufiger anzutreffende Gestaltungsmittel, mit dem besonders in kranken Tagen ein selbstbestimmtes und rechtssicheres handeln durch eine Vertrauensperson für den Vollmachtgeber ermöglicht werden soll. Aber auch in gesunden Tagen schätzen vor allem Berufstätige die Vorteile einer Vollmacht, nicht persönlich einen Antrag stellen oder eine Geldanlage tätigen zu müssen, sondern beispielsweise den zeitlich besser verfügbaren Ehegatten damit zu beauftragen.
Immer ratsam ist eine Registrierung der Vorsorgeurkunde im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit Betreuungsgerichte im Ernstfall schnell in Erfahrung bringen können, ob eine Vorsorgeurkunde vorliegt und nicht einen gerichtlichen Vertreter einsetzen müssen. Am kostengünstigsten erledigen wir für die Registrierung nach der Beurkundung (Bsp. Ein Vollmachtgeber und ein Bevollmächtigter EUR 8,50).