Vorsorge & Vermögensnachfolge

Vorsorge

Immer mehr Menschen machen sich zurecht Gedanken darüber, wie für sie auch in kranken Tagen ein selbstbestimmtes und rechtssicheres Handeln gewährleistet ist, ohne das Gerichte involviert sind und diese gar nicht gewünschte Personen zur Betreuern bestellen. Auch die Frage nach der Ausschöpfung der medizinischen Möglichkeiten treibt viele Menschen um. Hier kann durch eine korrekt formulierte und umfassend notarielle General- und Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Betreuerverfügung die persönliche Autonomie bis ans Lebensende aufrecht erhalten werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier zu folgenden Themen: General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuerverfügung. Die zur Vorbereitung einer solchen Urkunde erforderlichen Daten können Sie uns über unsere Onlineterminvereinbarung oder mittels Datenblatt zukommen lassen.

 

Vermögensnachfolge

Immer größere Vermögenswerte stehen in Deutschland in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zum Übergang in die nächste Generation an. Mancher möchte bereits zu Lebzeiten mit sog. „warmer Hand“, nicht zuletzt auch aus steuerlichen Gründen diesen Übergang in die Wege leiten. Will man bis zum Schluss die Vermögenswerte in eigenen Besitz lassen, insbesondere auch den überlebenden Ehegatten ausreichend finanziell absichern, kann ein Testament ein geeignetes Gestaltungsmittel darstellen. Aber Vorsicht: Gerade bei handschriftlichen Verfügungen werden hier oft aus Unkenntnis schwerwiegende Formulierungsfehler gemacht. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, nimmt die Dienste des speziell hierzu ausgebildeten Notars in Anspruch. Wir formulieren nicht nur die Urkunde für Sie, sondern beraten Sie zunächst welche Möglichkeiten es gibt und welche die richtigen sind. Im Übrigen kann das notarielle Testament später als Erbnachweis verwendet werden und ist im Vergleich zu den Kost  en eines Erbscheins häufig sogar noch kostengünstiger.

Zur Vorbereitung von Schenkungen oder anderer lebzeitiger Vermögensübertragungen verwenden Sie bitte unsere Onlineterminvereinbarung oder unser Datenblatt. Selbstverständlich können wir auch zunächst eine Besprechung über Ihre Wünsche, Vorstellungen und Fragen vereinbaren.

In den meisten Fällen der Testamentserrichtung muss zunächst in einem Beratungsgespräch der Regelungsbedarf, die Zielsetzungen des Testierers und die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Zum leichteren Einstieg in dieses Gespräch und zur Erhebung der notwendigen Informationen verwenden Sie bitte unser Datenblatt oder reservieren einen Beratungstermin über unsere Onlineterminvereinbarung.